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UNICEF

Pro Familia Schweiz ist Mitglied der Arbeitsgruppe  „Familienfreundliche Gemeinde"

Kinderfreundliche Gemeinde

Eine UNICEF Initiative für kindergerechte Lebenssituationen in der Schweiz

Inhalt:

Das Ziel: kinderfreundliche Gemeinden

Kinder sind unsere Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt die Pflichten der Staaten fest, um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. In der Schweiz kommt vor allem den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verantwortung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Zugang zur Schule, qualitativ guter Schulunterricht, Partizipation, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Gewalt und Missbrauch etc. können zwar durch entsprechende nationale und kantonale Gesetze geregelt werden. Die Umsetzung dieser Ziele und Programme obliegt in den meisten Fällen aber den kommunalen Behörden. So sind die grössten Auswirkungen der Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern gerade in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu finden – der Gemeinde.

Die UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG) hat zum Ziel, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Sie fördert gezielt Prozesse zur Steigerung der Kinderfreundlichkeit und ermöglicht es Schweizer Gemeinden erstmals, eine Standortbestimmung zu diesem Thema durchzuführen. Anschliessend können sich die Gemeinden um das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» bewerben. Die Auszeichnung kommt in erster Linie den Kindern und Jugendlichen zugute – sie verschafft der gesamten Gemeinde aber auch eine grössere Lebensqualität.

Hintergrund der Initiative: die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention legt die Rechte der Kinder fest. Sie ist das erfolgreichste und am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen. Die Schweiz hat sie im Jahr 1997 ratifiziert. Gemäss der Konvention haben Kinder – definiert als bis 18-Jährige – ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Ihr Recht auf Partizipation am politischen, ökonomischen und sozialen Leben einer Gemeinde wird auch von der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz in Istanbul (1996) sowie dem Abschlussdokument der UN-Sondersession zum Thema Kind (2002) unterstrichen. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgerufen, das Kindeswohl vermehrt in den Blickpunkt der kommunalen Politik zu rücken.

Seit den 1990er Jahren sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden, mit dem Ziel die Konvention auf lokaler Ebene umsetzen. Das International Secretariat for Child Friendly Cities in Florenz stellte von 2000 bis 2005 Erfahrungen der verschiedenen weltweiten Projekte zur Förderung der Kinderfreundlichkeit zusammen und publizierte sie auf ihrer Website (www.childfriendlycities.org).

Standortbestimmung für Gemeinden in der Schweiz

Im April 2004 gründete UNICEF Schweiz die Arbeitsgruppe «Kinderfreundliche Gemeinde». Unter Hinzuziehung von Experten entwickelte diese einen Fragebogen, der es interessierten Gemeinden erlaubt, eine Standortbestimmung zur Kinderfreundlichkeit durchzuführen. Dabei werden die folgenden Bereiche näher betrachtet:

  • Verwaltung
  • Bildung
  • Familien- und schulergänzende Betreuung
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Gesundheit
  • Freizeit
  • Wohnen, Wohnumfeld und Verkehr

Die Ergebnisse werden von UNICEF Schweiz ausgewertet und auf Wunsch der Gemeinde in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Es steht ihr danach frei zu entscheiden, ob sie sich für die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» bewerben möchte. Voraussetzung für deren Erhalt ist:

  • die Durchführung des Self-Assessments und die positive Beurteilung eines ausreichenden Grundangebotes für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde durch die KFG-Prüfungskommission.
  • die Durchführung eines Workshops oder einer Zukunftswerkstatt mit Kindern und Jugendlichen, in der mögliche Verbesserungen für ein kinder- und jugendgerechtes Leben in der Gemeinde thematisiert werden.
  • die Formulierung eines Aktions- und Massnahmenplans für die nächsten vier Jahre zur Förderung der Kinderfreundlichkeit in der Gemeinde.

In 7 Schritten zur Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde»

  1. Standortbestimmung durch die verantwortlichen Gemeindestellen anhand des Indikatorenkataloges.
  2. Feedback zu den Ergebnissen in einem persönlichen Gespräch (auf Wunsch): Die einzelnen Bereiche werden analysiert und die vorhandenen Stärken und Verbesserungspotentiale aufgezeigt.
  3. Entscheid der Gemeinde, ob sie sich um die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» bewerben will.
  4. Durchführung eines Workshops oder einer Zukunftswerkstatt, bei der Kinder und Jugendliche ihre Zufriedenheit, Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebensqualität äussern können.
  5. Ausarbeitung eines Aktionsplans für die nächsten vier Jahre aufgrund der Ergebnisse des Self-Assessments und des Workshops.
  6. Evaluation des Self-Assessments, des Workshops und des Aktionsplans durch den/die Evaluator/in und Bericht an die KFG-Prüfungskommission.
  7. Auszeichnung als «Kinderfreundliche Gemeinde»: Die Gemeinde erhält nach positivem Entscheid der KFG-Prüfungskommission für vier Jahre die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» und hat in dieser Zeit das Recht, mit dem Titel und dem entsprechenden Logo zu werben.

Verlängerung der Auszeichnung

  • Zwischenbericht: Nach zwei Jahren verfasst die Gemeinde einen kurzen Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zuhanden von UNICEF.
  • Nachevaluation und Verlängerung der Auszeichnung:Für eine Verlängerung der Auszeichnung nach vier Jahren ist die erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen aus dem Aktionsplan notwendig. Ausserdem sind abermals eine Standortbestimmung, die Durchführung eines Workshops und die Formulierung eines erneuten Aktionsplans notwendig.

Was bringt die Auszeichnung den Gemeinden?

  • Standortbestimmung zur eigenen Kinderfreundlichkeit
  • Vernetzung der verschiedenen Anspruchsgruppen auf kommunaler Ebene
  • Mehr Lebensqualität für die gesamte Gemeinde
  • Werbemöglichkeit mit dem Titel und Logo «Kinderfreundliche Gemeinde»
  • Vernetzung und Austausch mit anderen «Kinderfreundlichen Gemeinden» in der Schweiz

Was leistet UNICEF?

  • Auswertung der Standortbestimmung und Feedback in einem persönlichen Gespräch (auf Wunsch).
  • Begleitung des gesamten Prozesses bis zur Auszeichnung
  • Vermittlung von Kontakten (z. B. zur Durchführung des Workshops etc.)
  • Betreuung der Internetplattform «Kinderfreundliche Gemeinde»
  • Organisation einer jährlichen Fachtagung für Projektgemeinden

Kosten

  • Projektmappe zur Durchführung der Standortbestimmung: CHF 49.-
  • Auswertung des Standortbestimmung der Gemeinde: CHF 2 000.-
  • Präsentation der Auswertung in der Gemeinde (auf Wunsch): nach Rücksprache

Kosten für externe Evaluation und Label

  • für Gemeinden > 40 000 EW: CHF 20 000.-
  • für Gemeinden von 10 000 - 40 000 EW: CHF 15 000.-
  • für Gemeinden < 10 000 EW: CHF 10 000.-
  • für Kleinstgemeinden: nach Rücksprache

Bestellformular

Kontakt

UNICEF Schweiz
Silvie Schulze
Baumackerstrasse 24
8050 Zürich
Tel. 044 317 22 78

Fax 044 317 22 77
Email
kfg@unicef.ch

Zusammenarbeit

Mitglieder der UNICEF-Arbeitsgruppe «Kinderfreundliche Gemeinde»:

  • Bundesamt für Gesundheit (Abteilung Nationale Präventionsprogramme, Sektion Jugend, Ernährung und Bewegung)
  • Bundesamt für Raumentwicklung (Abteilung Siedlung und Landschaft)
  • Bundesamt für Sozialversicherung (Abteilung Familie, Generationen und Gesellschaft)
  • Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
  • Gossweiler Consult
  • Marie Meierhofer-Institut
  • NFP 52
  • Ombudsmann Kanton Zürich
  • Pro Familia
  • Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände
  • Schweizerisches Komitee für UNICEF