UNICEF
Pro Familia Schweiz ist Mitglied der
Arbeitsgruppe
„Familienfreundliche Gemeinde"
Kinderfreundliche
Gemeinde
Eine UNICEF Initiative für
kindergerechte Lebenssituationen in der Schweiz
Inhalt:
Das Ziel:
kinderfreundliche Gemeinden
Kinder sind
unsere Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt die Pflichten der Staaten
fest, um Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. In der Schweiz
kommt vor allem den Kantonen und Gemeinden eine grosse Verantwortung in der
Umsetzung der Kinderrechte zu. Zugang zur Schule, qualitativ guter
Schulunterricht, Partizipation, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Gewalt und
Missbrauch etc. können zwar durch entsprechende nationale und kantonale
Gesetze geregelt werden. Die Umsetzung dieser Ziele und Programme obliegt in
den meisten Fällen aber den kommunalen Behörden. So sind die grössten
Auswirkungen der Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
gerade in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zu finden – der Gemeinde.
Die UNICEF
Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG) hat zum Ziel, die Umsetzung
der Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Sie fördert
gezielt Prozesse zur Steigerung der Kinderfreundlichkeit und ermöglicht es
Schweizer Gemeinden erstmals, eine Standortbestimmung zu diesem Thema
durchzuführen. Anschliessend können sich die Gemeinden um das Label
«Kinderfreundliche Gemeinde» bewerben. Die Auszeichnung kommt in erster
Linie den Kindern und Jugendlichen zugute – sie verschafft der gesamten
Gemeinde aber auch eine grössere Lebensqualität.
Hintergrund der Initiative: die UN-Kinderrechtskonvention
Die
UN-Kinderrechtskonvention legt die Rechte der Kinder fest. Sie ist das
erfolgreichste und am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche
Übereinkommen. Die Schweiz hat sie im Jahr 1997 ratifiziert. Gemäss der
Konvention haben Kinder – definiert als bis 18-Jährige – ein Recht darauf,
angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am
gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Ihr Recht auf Partizipation am
politischen, ökonomischen und sozialen Leben einer Gemeinde wird auch von
der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz in Istanbul (1996) sowie dem
Abschlussdokument der UN-Sondersession zum Thema Kind (2002) unterstrichen.
Die Mitgliedstaaten werden darin aufgerufen, das Kindeswohl vermehrt in den
Blickpunkt der kommunalen Politik zu rücken.
Seit den
1990er Jahren sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden,
mit dem Ziel die Konvention auf lokaler Ebene umsetzen. Das International
Secretariat for Child Friendly Cities in Florenz stellte von 2000 bis 2005
Erfahrungen der verschiedenen weltweiten Projekte zur Förderung der
Kinderfreundlichkeit zusammen und publizierte sie auf ihrer Website (www.childfriendlycities.org).
Standortbestimmung für Gemeinden in der Schweiz
Im April
2004 gründete UNICEF Schweiz die Arbeitsgruppe «Kinderfreundliche Gemeinde».
Unter Hinzuziehung von Experten entwickelte diese einen Fragebogen, der es
interessierten Gemeinden erlaubt, eine Standortbestimmung zur
Kinderfreundlichkeit durchzuführen. Dabei werden die folgenden Bereiche
näher betrachtet:
-
Verwaltung
-
Bildung
-
Familien- und schulergänzende Betreuung
-
Kinder- und Jugendschutz
-
Gesundheit
-
Freizeit
-
Wohnen, Wohnumfeld und Verkehr
Die
Ergebnisse werden von UNICEF Schweiz ausgewertet und auf Wunsch der Gemeinde
in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Es steht ihr danach frei zu
entscheiden, ob sie sich für die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde»
bewerben möchte. Voraussetzung für deren Erhalt ist:
- die
Durchführung des Self-Assessments und die positive Beurteilung eines
ausreichenden Grundangebotes für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde
durch die KFG-Prüfungskommission.
- die
Durchführung eines Workshops oder einer Zukunftswerkstatt mit Kindern
und Jugendlichen, in der mögliche Verbesserungen für ein kinder- und
jugendgerechtes Leben in der Gemeinde thematisiert werden.
- die
Formulierung eines Aktions- und Massnahmenplans für die nächsten vier
Jahre zur Förderung der Kinderfreundlichkeit in der Gemeinde.
In 7
Schritten zur Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde»
-
Standortbestimmung durch die verantwortlichen Gemeindestellen anhand des
Indikatorenkataloges.
-
Feedback zu den Ergebnissen in einem persönlichen Gespräch (auf Wunsch):
Die einzelnen Bereiche werden analysiert und die vorhandenen Stärken und
Verbesserungspotentiale aufgezeigt.
-
Entscheid der Gemeinde, ob sie sich um die Auszeichnung
«Kinderfreundliche Gemeinde» bewerben will.
-
Durchführung eines Workshops oder einer Zukunftswerkstatt, bei der
Kinder und Jugendliche ihre Zufriedenheit, Wünsche und Vorschläge zur
Verbesserung ihrer Lebensqualität äussern können.
-
Ausarbeitung eines Aktionsplans für die nächsten vier Jahre aufgrund der
Ergebnisse des Self-Assessments und des Workshops.
-
Evaluation des Self-Assessments, des Workshops und des Aktionsplans
durch den/die Evaluator/in und Bericht an die KFG-Prüfungskommission.
-
Auszeichnung als «Kinderfreundliche Gemeinde»: Die Gemeinde erhält nach
positivem Entscheid der KFG-Prüfungskommission für vier Jahre die
Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» und hat in dieser Zeit das
Recht, mit dem Titel und dem entsprechenden Logo zu werben.
Verlängerung der Auszeichnung
-
Zwischenbericht: Nach zwei Jahren verfasst die Gemeinde einen kurzen
Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zuhanden von
UNICEF.
-
Nachevaluation und Verlängerung der Auszeichnung:Für eine Verlängerung
der Auszeichnung nach vier Jahren ist die erfolgreiche Umsetzung der
Massnahmen aus dem Aktionsplan notwendig. Ausserdem sind abermals eine
Standortbestimmung, die Durchführung eines Workshops und die
Formulierung eines erneuten Aktionsplans notwendig.
Was
bringt die Auszeichnung den Gemeinden?
-
Standortbestimmung zur eigenen Kinderfreundlichkeit
-
Vernetzung der verschiedenen Anspruchsgruppen auf kommunaler Ebene
- Mehr
Lebensqualität für die gesamte Gemeinde
-
Werbemöglichkeit mit dem Titel und Logo «Kinderfreundliche Gemeinde»
-
Vernetzung und Austausch mit anderen «Kinderfreundlichen Gemeinden» in
der Schweiz
Was leistet
UNICEF?
-
Auswertung der Standortbestimmung und Feedback in einem persönlichen
Gespräch (auf Wunsch).
-
Begleitung des gesamten Prozesses bis zur Auszeichnung
-
Vermittlung von Kontakten (z. B. zur Durchführung des Workshops etc.)
-
Betreuung der Internetplattform «Kinderfreundliche Gemeinde»
-
Organisation einer jährlichen Fachtagung für Projektgemeinden
Kosten
-
Projektmappe zur Durchführung der Standortbestimmung: CHF 49.-
-
Auswertung des Standortbestimmung der Gemeinde: CHF 2 000.-
-
Präsentation der Auswertung in der Gemeinde (auf Wunsch): nach
Rücksprache
Kosten für externe Evaluation und Label
- für
Gemeinden > 40 000 EW: CHF 20 000.-
- für
Gemeinden von 10 000 - 40 000 EW: CHF 15 000.-
- für
Gemeinden < 10 000 EW: CHF 10 000.-
- für
Kleinstgemeinden: nach Rücksprache
Bestellformular
Kontakt
UNICEF
Schweiz
Silvie Schulze
Baumackerstrasse 24
8050 Zürich
Tel. 044 317 22 78
Fax 044 317 22 77
Email
kfg@unicef.ch
Zusammenarbeit
Mitglieder
der UNICEF-Arbeitsgruppe «Kinderfreundliche Gemeinde»:
-
Bundesamt für Gesundheit (Abteilung Nationale Präventionsprogramme,
Sektion Jugend, Ernährung und Bewegung)
-
Bundesamt für Raumentwicklung (Abteilung Siedlung und Landschaft)
-
Bundesamt für Sozialversicherung (Abteilung Familie, Generationen und
Gesellschaft)
-
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
-
Gossweiler Consult
-
Marie Meierhofer-Institut
- NFP
52
-
Ombudsmann Kanton Zürich
- Pro
Familia
-
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände
-
Schweizerisches Komitee für UNICEF