Dachverband der Familienorganisationen
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Netzwerk Kinderrechte

Vision 2012

 

Die Kinderrechtskonvention und ihre Grundgedanken sind in der Schweiz einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen, bekannt. Ein Rahmengesetz und eine nationale Ombudsperson stellen eine gesamtschweizerisch einheitliche Umsetzung der Kinderrechtskonvention sicher. Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ist die Berücksichtigung der Kinderrechte Teil aller Entscheidungsprozesse. Die konkreten Schritte zur Durchsetzung der Kinderrechte in der Schweiz sind in einem Nationalen Aktionsplan festgelegt.

 

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist erster Ansprechpartner und Opinionleader bei organisationsübergreifenden Themen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe. Über seine Mitglieder stellt es die entsprechenden Fachressourcen und Kompetenzen zur Verfügung. Das Netzwerk hat 100 Mitglieder und verfügt über ein Jahresbudget von einer halben Million Schweizer Franken.

 

 

Ziele 2012

 

1.   Das Netzwerk und seine Mitglieder haben die Bekanntmachung der Kinderrechte in der Schweiz verstärkt. Das Netzwerk hat die Mitglieder dabei unterstützt durch Verbesserung der Koordination und Förderung des Informationsaustauschs.

2.   Das Netzwerk hat die Erarbeitung eines Rahmengesetzes und den Entscheid zugunsten einer nationalen Ombudsperson massgeblich gefördert und unterstützt.

3.   Das Lobbying-Konzept wird laufend verfeinert und angewendet.

4.   Das Netzwerk hat im Auftrag der Bundesbehörden einen Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat genehmigt.

5.   Das Netzwerk hat sich ein Profil als kompetente Plattform bei organisationsübergreifenden Themen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe erarbeitet.

6.   Das Netzwerk ist die Koordinations- und Vermittlungsstelle für Fachressourcen und Kompetenzen seiner Mitglieder oder von Dritten.

7.   Das Netzwerk hat die Mitgliederwerbung verstärkt und einen Leistungsauftrag mit dem Bund für die Koordination der zivilgesellschaftlichen Tätigkeiten im Bereich Kinderrechte in der Schweiz abgeschlossen.

 

 

Strategie 2009

 

Ziel 1: Das Netzwerk und seine Mitglieder haben die Bekanntmachung der Kinderrechte in der Schweiz verstärkt. Das Netzwerk hat die Mitglieder dabei unterstützt durch Verbesserung der Koordination und Förderung des Informationsaustauschs.

Massnahmen:

·          Intervention beim BSV für konkreten Leistungsauftrag

·          Aufnahme in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat

·          Jährliche Fachtagung, event. samt Medienkonferenz

·          Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts

·          Herausgabe eines Jahrbuchs Kinderrechte und Kinderpolitik

·          Anlass zum 10. Jahrestag der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (26.03.2007)

·          Stellungnahmen und Vernehmlassungen zu relevanten übergreifenden Themen

·          Koordination und Informationsaustausch über Sitzungen IK und Website

·          Erweiterung Internetauftritt (Zusätzliche Informationen, Intranet, usw.)

·          Bekanntmachung konkreter Arbeiten des Netzwerks oder seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit (Zwischenbericht und 10 Prioritäten, Positionspapiere, Schattenbericht, usw.)

 

 

Ziel 2: Das Netzwerk hat die Erarbeitung eines Rahmengesetzes und den Entscheid zugunsten einer nationalen Ombudsperson massgeblich gefördert und unterstützt.

Massnahmen:

·           Unterstützung der Aktivitäten von SAJV, EKKJ, usw. betreffend Rahmengesetz

·           Aufnahme in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat

·           Lobbying auf nationaler und kantonaler Ebene gemäss Lobbying-Konzept

 

 

Ziel 3: Das Lobbying-Konzept wird laufend verfeinert und angewendet.

·          Regelmässige Überprüfung Lobbying-Konzept

·          Klare Zuteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

·          Koordination mit anderen Playern (EKKJ, UNICEF, usw.???)

·          Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden (BSV, KIM, usw.)

 

 

Ziel 4: Das Netzwerk hat im Auftrag der Bundesbehörden einen Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat genehmigt.

Massnahmen:

·          Klärung der Rolle des Netzwerks

·       Definition der Entscheidabläufe

·       Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden (BSV, KIM, usw.)

·       Intervention beim BSV für konkreten Leistungsauftrag

·       Aufnahme in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat

 

 

Ziel 5: Das Netzwerk hat sich ein Profil als kompetente Plattform bei organisationsübergreifenden Themen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe erarbeitet.

Massnahmen (zusammen mit Massnahmen bei anderen Zielen):

·          Stärkung des Netzwerks und der Vertreter im IK innerhalb der Mitgliedorganisationen

·          Erarbeitung von Positionspapieren zu grundlegenden Themen

·          Erarbeitung Schattenbericht unter Einbezug der Kinder und Jugendlichen

·          Ressortverteilung und Bildung von Untergruppen

·          Erweiterung Internetauftritt (Zusätzliche Informationen, Intranet, usw.)

 

 

Ziel 6: Das Netzwerk ist die Koordinations- und Vermittlungsstelle für Fachressourcen und Kompetenzen seiner Mitglieder oder von Dritten.

Massnahmen:

·          Website mit allen Organisationsprofilen

·          Intensivierung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen IK und AK

·          Zusammenstellung eines Fachressourcenpools von Mitgliedern und Dritten

·          Infoaustausch und Vernetzung mit anderen europäischen Netzwerken

 

 

Ziel 7: Das Netzwerk hat die Mitgliederwerbung verstärkt und einen Leistungsauftrag mit dem Bund für die Koordination der zivilgesellschaftlichen Tätigkeiten im Bereich Kinderrechte in der Schweiz abgeschlossen.

Massnahmen:

·          Verstärkung der Mitgliederwerbung

·          Intervention beim BSV für konkreten Leistungsauftrag

·          Aufnahme in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat