Netzwerk Kinderrechte
Vision 2012
Die Kinderrechtskonvention und ihre Grundgedanken sind in der
Schweiz einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere auch bei Kindern und
Jugendlichen, bekannt. Ein Rahmengesetz und eine nationale Ombudsperson
stellen eine gesamtschweizerisch einheitliche Umsetzung der
Kinderrechtskonvention sicher. Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ist
die Berücksichtigung der Kinderrechte Teil aller Entscheidungsprozesse. Die
konkreten Schritte zur Durchsetzung der Kinderrechte in der Schweiz sind in
einem Nationalen Aktionsplan festgelegt.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist erster Ansprechpartner
und Opinionleader bei organisationsübergreifenden Themen in den Bereichen
Kinderrechte, Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe. Über seine
Mitglieder stellt es die entsprechenden Fachressourcen und Kompetenzen zur
Verfügung. Das Netzwerk hat 100 Mitglieder und verfügt über ein Jahresbudget
von einer halben Million Schweizer Franken.
Ziele 2012
1. Das
Netzwerk und seine Mitglieder haben die Bekanntmachung der Kinderrechte in
der Schweiz verstärkt. Das Netzwerk hat die Mitglieder dabei unterstützt
durch Verbesserung der Koordination und Förderung des
Informationsaustauschs.
2. Das
Netzwerk hat die Erarbeitung eines Rahmengesetzes und den Entscheid
zugunsten einer nationalen Ombudsperson massgeblich gefördert und
unterstützt.
3. Das
Lobbying-Konzept wird laufend verfeinert und angewendet.
4. Das
Netzwerk hat im Auftrag der Bundesbehörden einen Entwurf für einen
Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde vom Bundesrat genehmigt.
5. Das
Netzwerk hat sich ein Profil als kompetente Plattform bei
organisationsübergreifenden Themen in den Bereichen Kinderrechte,
Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe erarbeitet.
6. Das
Netzwerk ist die Koordinations- und Vermittlungsstelle für Fachressourcen
und Kompetenzen seiner Mitglieder oder von Dritten.
7. Das
Netzwerk hat die Mitgliederwerbung verstärkt und einen Leistungsauftrag mit
dem Bund für die Koordination der zivilgesellschaftlichen Tätigkeiten im
Bereich Kinderrechte in der Schweiz abgeschlossen.
Strategie 2009
Ziel 1: Das Netzwerk und seine
Mitglieder haben die Bekanntmachung der Kinderrechte in der Schweiz
verstärkt. Das Netzwerk hat die Mitglieder dabei unterstützt durch
Verbesserung der Koordination und Förderung des Informationsaustauschs.
Massnahmen:
· Intervention
beim BSV für konkreten Leistungsauftrag
· Aufnahme
in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat
· Jährliche
Fachtagung, event. samt Medienkonferenz
· Erarbeitung
eines Kommunikationskonzepts
· Herausgabe
eines Jahrbuchs Kinderrechte und Kinderpolitik
· Anlass
zum 10. Jahrestag der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (26.03.2007)
· Stellungnahmen
und Vernehmlassungen zu relevanten übergreifenden Themen
· Koordination
und Informationsaustausch über Sitzungen IK und Website
· Erweiterung
Internetauftritt (Zusätzliche Informationen, Intranet, usw.)
· Bekanntmachung
konkreter Arbeiten des Netzwerks oder seiner Mitglieder in der
Öffentlichkeit (Zwischenbericht und 10 Prioritäten, Positionspapiere,
Schattenbericht, usw.)
Ziel 2: Das Netzwerk hat die
Erarbeitung eines Rahmengesetzes und den Entscheid zugunsten einer
nationalen Ombudsperson massgeblich gefördert und unterstützt.
Massnahmen:
·
Unterstützung der Aktivitäten
von SAJV, EKKJ, usw. betreffend Rahmengesetz
·
Aufnahme in Massnahmenkatalog
zuhanden Bundesrat
·
Lobbying auf nationaler und
kantonaler Ebene gemäss Lobbying-Konzept
Ziel 3: Das Lobbying-Konzept wird
laufend verfeinert und angewendet.
· Regelmässige
Überprüfung Lobbying-Konzept
· Klare
Zuteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
· Koordination
mit anderen Playern (EKKJ, UNICEF, usw.???)
· Verstärkung
der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden (BSV, KIM, usw.)
Ziel 4: Das Netzwerk hat im Auftrag der
Bundesbehörden einen Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet.
Dieser wurde vom Bundesrat genehmigt.
Massnahmen:
· Klärung
der Rolle des Netzwerks
· Definition
der Entscheidabläufe
· Verstärkung
der Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden (BSV, KIM, usw.)
· Intervention
beim BSV für konkreten Leistungsauftrag
· Aufnahme
in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat
Ziel 5: Das Netzwerk hat sich ein
Profil als kompetente Plattform bei organisationsübergreifenden Themen in
den Bereichen Kinderrechte, Kinderpolitik, Kinderschutz und Kinderhilfe
erarbeitet.
Massnahmen (zusammen mit Massnahmen bei anderen Zielen):
· Stärkung
des Netzwerks und der Vertreter im IK innerhalb der Mitgliedorganisationen
· Erarbeitung
von Positionspapieren zu grundlegenden Themen
· Erarbeitung
Schattenbericht unter Einbezug der Kinder und Jugendlichen
· Ressortverteilung
und Bildung von Untergruppen
· Erweiterung
Internetauftritt (Zusätzliche Informationen, Intranet, usw.)
Ziel 6: Das Netzwerk ist die
Koordinations- und Vermittlungsstelle für Fachressourcen und Kompetenzen
seiner Mitglieder oder von Dritten.
Massnahmen:
· Website
mit allen Organisationsprofilen
· Intensivierung
des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen IK und AK
· Zusammenstellung
eines Fachressourcenpools von Mitgliedern und Dritten
· Infoaustausch
und Vernetzung mit anderen europäischen Netzwerken
Ziel 7: Das Netzwerk hat die
Mitgliederwerbung verstärkt und einen Leistungsauftrag mit dem Bund für die
Koordination der zivilgesellschaftlichen Tätigkeiten im Bereich Kinderrechte
in der Schweiz abgeschlossen.
Massnahmen:
· Verstärkung
der Mitgliederwerbung
· Intervention
beim BSV für konkreten Leistungsauftrag
· Aufnahme
in Massnahmenkatalog zuhanden Bundesrat